Die Straßenausbaubeiträge (SAB) in Thüringen wurden rückwirkend zum 1.1.2019 abgeschafft. Dies betrifft SAB für die die sachliche Beitragspflicht nach diesem Datum entstanden ist. Für alle Maßnahmen bei denen diese davor entstanden ist, müssen noch Bescheide verschickt werden. Rechtssicher ließ sich dies leider nicht anders lösen. Für diese Fälle soll die Landesregierung eine Härtefallregelung analog zu Bayern prüfen. Den Vorgang in der Parlamentsdokumentation findet Ihr hier.
Die Forderung der CDU, die Beiträge komplett (also bis 1990) zurückzuerstatten, halten die Grünen für unseriös, da eine solche Maßnahme finanziell durch das Land kaum zu finanzieren wäre (geschätzt werden ca. 600 Mio EUR – durch Zinsen o.ä. könnte es aber viel mehr werden) und die Unterlagen zu allen Maßnahmen kaum zu beschaffen wären, weil sie nur 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Dazu stellen sich noch viele andere rechtlich und organisatorisch kaum lösbare Aufgaben bei einem solchen Vorhaben.